EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen

EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen

Nutzer kostenloser E-Mail-Programme kennen sie - die kleinen Werbebanner im Posteingang. Jetzt hat der EuGH entschieden: Diese sogenannte Inbox-Werbung ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung der User erlaubt.

Werbeanzeigen in E-Mail-Postfächern, die tatsächlichen E-Mails sehr ähnlich sehen, sind nur erlaubt, wenn die Nutzer ihnen ausdrücklich zustimmen. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen europäisches Recht vor, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Gemeint ist Werbung, die wie eine E-Mail aufgebaut ist und erscheint, wenn Nutzerinnen und Nutzer ihre Mails abrufen.

Pressespiegel
Datum: 25.11.2021

Quelle: tagesschau.de
Autor: Kerstin Anabah
Link: EuGH-Urteil Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen

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